Projekte

Projektportfolio UAM-InnoRegion-SH


Nachstehend eine Übersicht bereits geförderter Vorhaben

Strategische Entwicklung I

Laufzeit: 12/2021 - 03/2023

- abgeschlossen -

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Akzeptanz von Drohnentechnologie

Laufzeit: 03/2024 - 02/2027



"Erforschung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Drohnentechnologie in Schleswig-Holstein"

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Operatives Innovationsmanagement I

Laufzeit: 09/2022 - 08/2025

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APIS

Laufzeit: 10/2022 - 12/2024



"Aerial Photogrammetic Integrative Surveys"

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Aero-SH

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx



"Aeromobilität in Schleswig-Holstein"

- derzeit im Genehmigungsprozess -

AURORA

Laufzeit: 01/2024 - 06/2026


"Automatisierungs- und Unterstützungskonzepte für unbemannte Luftfahrzeuge zur Strukturinteraktion an Offshore-Anlagen"

zum Projekt

DrohnenCup

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx


"Durchführung eines DrohnenCup als Wettbewerbsplattform, um das Thema "Drohnen" für Schülerinnen und Schüler zugänglicher zu machen."

- derzeit im Genehmigungsprozess -

WaterRescueDrones

Laufzeit: 08/2023 - 07/2026


„Lebensrettung im Wattenmeer mittels spezieller Wasserrettungsdrohnen“

- Projekt läuft -

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DB-KISS

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx


"Drohnenbasiertes KI-Sensorsystem für die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels"

- derzeit im Genehmigungsprozess -

DAXI

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx



"Drone Assisted Xray Inspection (DAXI) – Drohnengestützte Röntgeninspektionssystem"

- derzeit im Genehmigungsprozess -

LIFEDRONE|Tidelands – LIFEDRONE-T

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx


Medizinische Transporte mit unbemannten Flugsystemen zwischen den Standorten des Klinikums Nordfriesland

- derzeit im Genehmigungsprozess -

Flynet

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx


"Aufbau des weltweit ersten
Drohnen-Netzwerkes in Schleswig Holstein“

- derzeit im Genehmigungsprozess -

Operatives Innovationsmanagement II

Laufzeit: xx/xxxx - xx/xxxx


Fortführung der Arbeiten aus dem Teilprojekt "Operatives Innovationsmanagement I"

- derzeit im Genehmigungsprozess -

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Förderbedingungen


Bestehende Bündnispartner und diejenigen, die es noch werden möchten, können sich laufend inhaltlich in die Bündnisaktivitäten einbringen und gemeinsam mit uns Projektideen entwickeln. Im Rahmen von sogenannten Calls, die in etwa halbjährlich stattfinden, haben unsere Bündnismitglieder die Möglichkeit, eine Projektskizze Ihres geplanten Vorhabens einzureichen. Die Projektskizze wird zunächst vom Lenkungskreis begutachtet. Im Rahmen einer regelmäßig stattfindenden Beiratssitzung wird dann über die Zulassung zur weiteren Förderung entschieden. Im Falle eines positiven Bescheids ist ein detaillierter Vollantrag beim Projektträger einzureichen, bevor es zur Auszuzahlung der Fördergelder kommen kann. Die Projektmanager der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland stehen den Antragstellern während dieses Prozesses beratend zur Seite.


Antragsteller können aus der Forschung, der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor oder einer anderen förderfähigen Institution kommen.


Folgende Kriterien sind jedoch maßgeblich:

  • Alle Antragsteller müssen erkennbar an der (Weiter-)Entwicklung und/oder Umsetzung der Strategie des entsprechenden „WIR!“-Bündnisses mitwirken.
  • Alle Zuwendungsempfänger müssen dem „WIR!“-Bündnis angehören. Die Projektförderung kann nur Bündnispartnern gewährt werden.
  • Für überregionale Akteure, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung keine Niederlassung oder Betriebsstätte in der „WIR!“-Region haben, soll spätestens bei der Einreichung formaler Förderanträge aufgezeigt werden, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des Innovationsökosystems und des innovationsbasierten Strukturwandels in der „WIR!“-Region beiträgt.

 

Gefördert werden können folgende Arten von Vorhaben

(zu beachten sind die beihilferelevanten Rahmenbedingungen und ggf. besondere Konditionen der Förderrichtlinie):

  • Forschung und Entwicklung (FuE) in ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch in sozial-, wirtschafts- und
    geisteswissenschaftlichen Themenfeldern im Innovationsfeld des Bündnisses;
  • Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben oder Qualifizierungsmaßnahmen
    des Bündnisses notwendig sind, auch Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen;
  • Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen;
  • Ausbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung von Fach- und Führungskräften;
  • Gewinnung von Fach- und Führungskräften; Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen
    und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Beihilfen für das Ausleihen hochqualifizierten Personals und
  • nationales und internationales Kompetenzmarketing sowie professionelle Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses insgesamt.


Einschränkungen und besondere Bedingungen:

  • Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
  • Vorhaben bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Institutionen werden mit bis zu 100 Prozent gefördert; bei F&E-Vorhaben an Hochschulen und Hochschulkliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
  • Vorhaben bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden anteilsfinanziert.
  • Die Bemessung der jeweiligen Förderquote erfolgt nach EU-Beihilferecht und lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.


Voraussichtliche Förderquoten:

  • bei Start-Ups: bis zu 70 %
  • bei KMU: 60 %
  • bei Großunternehmen: voraussichtlich 40-50 %
  • bei jeder Förderung wird nach dem Einzelfall entschieden


Eine grenzüberschreitende, internationale Zusammenarbeit in regionalen Bündnissen ist zu begrüßen; allerdings ist eine Förderung ausländischer Kooperationspartner ohne Betriebsstätte oder Niederlassung oder einer sonstigen Einrichtung innerhalb Deutschlands, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, nicht möglich.

 

Hinweise zur Kooperationsvereinbarung:

 

Neue Förderanträge für Vorhaben innerhalb des Projekts „UAM-InnoRegion-SH“ werden oftmals von mehreren Verbundpartnern eingereicht, wobei ein Bündnispartner als Verbundkoordinator auftritt.

Bei der Auswahl der Verbundpartner soll im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit darauf geachtet werden, dass diese in der späteren Wertschöpfungskette nicht wirtschaftlich konkurrieren. Aus der Kooperationsvereinbarung muss ersichtlich sein, dass kein Leistungsaustausch im Sinne eines Auftragsverhältnisses vorliegt, sondern dass beide Partner gleichberechtigt zusammenarbeiten.

 

Beim Einreichen einer Projektidee im Rahmen eines Verbundes von Bündnismitgliedern ist weiterhin zu beachten:

 

  • Die Verbundpartner haben höherrangiges Recht, insbesondere EU-Wettbewerbsrecht, originär zu beachten.
  • Jeder Verbundpartner ist berechtigt, die bei ihm im Rahmen des Verbundprojektes entstandenen Ergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.
  • Die mit einer Erfindung verbundenen besonderen Leistungen gilt es anzuerkennen. Daher sind Erfindungen anders zu behandeln als übrige im Projekt gewonnene Ergebnisse.
  • Die Verbundpartner räumen sich gegenseitig für Zwecke der Durchführung des Verbundprojektes an Know-How, urheberrechtlich geschützten Ergebnissen, an Erfindungen und erteilten Schutzrechten, die bei Beginn des Verbundprojektes vorhanden sind oder im Rahmen des Verbundprojektes entstehen, ein nicht ausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht ein.

 

Für mehr Informationen empfehlen wir das Merkblatt für Antragsteller und Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten.

Offizielle Förderrichtlinie vom 17. Oktober 2019

Datei herunterladen

Anpassung der Förderrichtlinie vom 13. November 2023

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Informationen für neue Bündnispartner

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Aktuelle Förderbekanntmachung


Mitglieder unseres Bündnisses sind berechtigt, Vorhabenskizzen einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen im aktuellen Projekt-Call endete am

Freitag, 03. Mai 2024 um 23.59 Uhr

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen im fünften Call ist beendet.

Erste Verfahrensstufe

In der ersten Stufe des Verfahrens ist vom Hauptantragsteller eine Vorhabenskizze unter Verwendung des vorgegebenen Templates zu erstellen und beim Projektmanagement der UAM-InnoRegion-SH einzureichen.


Damit die Skizzen in der geplanten Beiratssitzung im Juni 2024 auf Förderwürdigkeit bewertet werden können, ist ein fristgemäßer Eingang bis zum 03.05.2024, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) unumgänglich. Alle nach dem 03.05.2024 eingehenden Vorhabenskizzen können erst in einer späteren Beiratssitzung begutachtet werden.


Das Template selbst enthält weitere Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung der Vorhabenskizze.

Aktuelle Förderbekanntmachung

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Info-Grafik: Ihr Weg zur Förderung

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Template Vorhabenskizze

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